Die Österreichische Hotelreservierungs GmbH, als Betreiber dieser Site, tritt lediglich als Vermittler touristische Angebote und tritt selbst nicht als Veranstalter auf.
Der Reiseveranstalter ist die
Reisebüro Mondial GmbH & Co KG. In der Folge die AGB des Veranstalters:

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

(Achtung: abweichende Bedingungen bei der Buchung von Alm-, Ski- und Wanderhütten - bitte hier klicken)

In Ergänzung der allgemeinen Reisebestimmungen des Reisevertragsgesetzes möchten wir unsere Kunden auf folgende Bedingungen hinweisen, die sie mit ihrer Buchung anerkennen: Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1973 und des § 16 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 22. Dezember 1989 über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe, BGBI. 29/1990

1. Abschluss des Reisevertrages, Reisebestätigung

Mit der Anmeldung bieten Sie als Kunde dem Veranstalter, Reisebüro Mondial Ges.m.b.H & Co.KG, Operngasse 20b, 1040 Wien, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschehen. Der Anmelder geht in jedem Fall die Vertragsverpflichtung für alle in der Anmeldung mitangeführten Teilnehmer ein. Für uns als Reiseveranstalter wird der Reservierungsvertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen über Ihr Reisebüro die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir auf die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Innerhalb dieser Frist sind Sie als Anmelder verpflichtet, mitzuteilen, ob Sie auf dieser Basis mit dem Veranstalter den Reisevertrag abschließen wollen oder nicht.

2. Bezahlung

2.1. Bei Vertragsabschluss sind 10% des Reisepreises (bei Buchungen unter EUR 250,- EUR 12,-) fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen, spätestens jedoch bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Die Reiseunterlagen bekommen Sie erst nach vollständiger Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages ausgehändigt. Bei Nichtzahlung sind wir zur Aushändigung der Unterlagen nicht verpflichtet und können vom Reisevertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

2.2. Rücktrittsentgelte sind sofort fällig. [nach oben]

3. Leistungen, Preise

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen in diesem Katalog und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären.

3.2. Enthält Ihre Buchung verschiedene Saisonzeiten, berechnet sich der Reisepreis anteilig, entsprechend den jeweils hierfür gültigen Preistabellen im zugrundeliegenden Katalog.

3.3. Bei Buchung herangezogene fremde Prospekte (z.B. Orts-, Hotelprospekte) haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt. . [nach oben]

4. Änderungen des Vertrages

4.1. Preisänderungen Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind Änderungen der Treibstoffkosten, Tarife, Gebühren, Abgaben, Steuern, Wechselkurse. Weitere Gründe für Preiserhöhungen müssen bei Abschluss des Reisevertrages bekannt gegeben werden. Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hiefür bei der Buchung im einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden. Dem Kunden sind Preiserhöhungen und deren Umstände mitzuteilen. Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10% ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich. [nach oben]

4.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise Verhindert ein unvorhersehbares und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbares Ereignis die Durchführung des Reiseprogramms nach Antritt der Reise, so wird der Reiseveranstalters (Reiseleiter oder sein Beauftragter) nach Tunlichkeit für eine solche Änderung des Reiseprogramms sorgen, dass Charakter und allenfalls bedungener Zweck der Reise erhalten bleiben. Ist dies nicht möglich, wird der Veranstalter bemüht sein, das Einverständnis der Kunden vorausgesetzt, zu den bestmöglichen Bedingungen eine Ersatzleistung anzubieten. Ist auch dies nicht möglich, dann ist dem Kunden der auf die nicht erbrachte Leistung entfallende Anteil des Reisepreises in voller Höhe rückzuvergüten. Der Kunde ist jedenfalls zurückzubringen, sofern eine Rückbeförderung vertraglich vereinbart ist. [nach oben]

5. Auskunftserteilung an Dritte

Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekannt zu geben. [nach oben]

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson


6.1. Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eingetretenen Fällen zurücktreten:
1. Bei Änderung der vereinbarten Leistung, wenn diese Änderung für den Kunden nicht zumutbar ist, besonders weil sie weder geringfügig noch sachlich gerechtfertigt ist. Nicht geringfügig sind insbesondere Änderungen, durch die der bedungene Zweck bzw. der Charakter der Reise vereitelt wird.
2. Wenn eine Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10% eintritt (siehe auch Abschnitt 4.1. Preisänderungen).
Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des ermittelnden Reisebüros den Kunden von Änderungen und den hiefür maßgebenden Umständen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Zugleich hat er ihm zu erklären, dass sein Schweigen Zustimmung zur Änderung bedeuten würde.
Sofern den Veranstalter ein mehr als leichtes Verschulden am Eintritt des Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter dem Kunden gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
Rücktrittsgebühren bei Flugpauschalreisen, Charterverkehr und bei reinen Hotelreservierungen:
Bis 30. Tage vor Reiseantritt 10 % min. EUR 25,- pro Person,
bis 15. Tage vor Reiseantritt 25 %
bis 4. Tage vor Reiseantritt 45 %
ab dem 3. Tag (72 Std.) vor Reiseantritt 65 %
Ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise (NO SHOW) 100% des Reisepreises.
Ein no-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt, oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt.
Rücktrittsgebühren bei Kartenreservierungen:
Wenn die Karten nicht weiterverkauft werden können, müssen 100% in Rechnung gestellt werden.
Bei fix bestätigten Karten werden diese bei Weiterverkauf an andere Kunden mit 20% belastet.
Hinweis: Zur Konstruktion von Flugpauschalreisen werden häufig Sondertarife von Linienfluggesellschaften angewendet, welche abweichende Bedingungen von den hier angeführten Rücktritts- und Änderungsgebühren zu Grunde legen. In diesem Fall weißt der Veranstalter auf der Rechnung/Reisebestätigung gesondert auf die jeweilige Änderung hin.
Wir empfehlen unseren Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot.
Bei Beförderungsausweisen und sonstigen Leistungsgutscheinen kann bei Stornierung oder sonstiger Nichtinanspruchnahme eine Erstattung gemäß unseren Bedingungen nur erfolgen, wenn uns das Original des Beförderungsausweises bzw. Leistungsgutscheines vorgelegt wird.
Änderungsgebühren:
bis 9 Tage vor Ankunft EUR 25,-,
ab dem 8. Tag vor Ankunft EUR 36,-
F ür Bahn- und Flugpauschalreisen, sowie im Charterverkehr gelten als Änderungsgebühren die angeführten Rücktrittsgebühren.

6.2. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche -Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. [nach oben]

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Wenn Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dies entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. [nach oben]

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als Reisender als auch wir als Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. [nach oben]

9. Haftung des Reiseveranstalters

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
o die gewissenhafte Reisevorbereitung
o die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
o die Richtigkeit der Beschreibungen aller in diesem Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
o die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen

Der Veranstalter haftet für ein Verschulden, der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir Fremdleistungen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.

10. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen

10.1. Gewährleistung
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert.
Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird. Es ist daher erforderlich den jeweiligen Leistungsträger sofort darüber zu informieren oder auch sich direkt mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen und Abhilfe zu verlangen.

10.2. Schadenersatz
Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen.
Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Wertes mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.
Der Kunde hat dazu beizutragen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet insbesondere, dass er seine Beanstandung und Forderung unverzüglich zu melden hat. Unterlässt dies der Kunde, so mindert sich oder erlischt sein Anspruch auf Ersatz aller weiteren Schäden, die er bei unverzüglicher Mitteilung nicht erlitten hätte. [nach oben]

11. Mitwirkungspflicht

Wenn Sie Beanstandungen haben, müssen Sie sich mit dem Veranstalter selbst in Verbindung setzen. Um eventuelle Ansprüche, z.B. wegen Minderung bearbeiten zu können, ist es nützlich, wenn eine schriftliche Bestätigung der Person, die die Beanstandung entgegengenommen hat, vorliegt. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die Rüge unverschuldet bleibt. [nach oben]

12. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen

Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren.
Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist. [nach oben]

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. [nach oben]

14. Gerichtsstand
Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.

15. Preisänderungen bis zum Zeitpunkt der Buchung in Ihrem Reisebüro sind vorbehalten.

Einzelheiten dieses Kataloges entsprechen dem Stand bei Drucklegung Juli 2002. Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleiben auch ohne besondere Benachrichtigung vorbehalten. Alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. [nach oben]

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften


Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. [nach oben]


Reisebüro-Sicherungs-Verordnung (Kundengeld-Absicherung gemäß EU-Richtlinie)

Die Reisebüro Mondial GmbH & Co. KG ist unter der Eintragungsnummer 1998/0040 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Versicherer ist die Generali Versicherungs AG, Landskrongasse 1-3, A 1010 Wien. Der Abwickler gem. §3/Zif.2 RSV ist die EUROPÄISCHE Reiseversicherungs AG Augasse 5-7, 1090 Wien, Tel.: 01/31272500, Fax: 01/3199367.

Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler zu melden. Es gelten die "Allgemeinen Reisebedingungen" der Wirtschaftskammer Österreich.
[nach oben]

 

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN für die Buchung von Alm- Ski- und Wanderhütten

Nachfolgende Vertrags- und Geschäftsbedingungen sind neben den Angaben und Beschreibungen des Hütten Katalogs, der am Buchungstag gültig ist, Grundlage des Vertrages. Da Sie diese Bedingungen mit Ihrer Anmeldung anerkennen, bitten wir Sie, diese aufmerksam durchzulesen.

1. Vertragsabschluß/Buchung
Ihre Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluß eines Vertrages, unter Einschluß unserer Vertrags- und Geschäftsbedingungen, die Sie damit anerkennen. Der Vertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Anmeldung schriftlich bestätigen. Dies erfolgt in der Regel sofort, außer es seien noch Rückfragen bei unseren Vertragspartnern erforderlich.

2. Leistungen
Für unsere Leistungen sind die Prospektangaben und der Inhalt der Anmeldungsbestätigung maßgeblich. Abbildungen im Prospekt stellen nur Beispiele der Einrichtung dar, die je nach dem individuellen Geschmack der Eigentümer variieren können. Alle "Entfernungen" sind als ca.-Angaben zu verstehen und sollten Ihnen nur einen ungefähren Eindruck über das Umfeld des Objektes vermitteln. Angaben in Orts- oder Hausprospekten, sowie örtliche Gegebenheiten, die nicht das Ferienobjekt betreffen, gehören nicht zum Vertragsinhalt, es wird dafür keine Haftung übernommen. Es kann vorkommen, daß in der Vor- und Nachsaison beschriebene Einrichtungen wie z. B. Sportschulen, Restaurants, etc. nicht geöffnet sind. Buchungsstellen sind lediglich als Vermittler für einen Vertragsabschluß mit uns tätig. Deren Zusagen oder Nebenabreden werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.

3. Bezahlung
3.1. An- und Restzahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Preises zuzüglich der Buchungsgebühr von € 25,- sofort zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Mietbeginn Zug um Zug gegen Übersendung der Unterlagen/Voucher fällig. Mit Ihren Unterlagen erhalten Sie Ihren Voucher mit Telefonnummer und Adresse des Schlüsselhalters und weitere noch nützliche Infos. Wenn bis zum Beginn der vertraglich vereinbarten Mietzeit der Buchungspreis nicht vollständig beglichen ist, wird der Vertrag aufgelöst. Als Entschädigung werden die entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Pkt. 8 dieser Bedingungen verlangt.
3.2. Änderungsgebühr
Bei Buchungsänderungen wird eine Änderungsgebühr von € 25,- berechnet. Umbuchungen auf ein anderes Objekt ist ab 59 Tagen vorher nur mit Storno und Neubuchung möglich (siehe Gebühren unter Punkt 8).
3.3. Nebenkosten
Bei den Objekten sind die pauschalierten Nebenkosten, wie Endreinigung bereits im Preis enthalten. Ansonsten sind im Katalog angegebene Nebenkosten als Circa-Preise zu verstehen und für uns unverbindlich, sowie am Ferienort zu begleichen. Bei Sonderaktionen sind die Nebenkosten in voller Höhe zu entrichten und von den prozentualen Ermäßigungen ausgenommen.
3.4. Kaution
Bei Übernahme des Objekts kann vom Schlüsselhalter eine Kaution erhoben werden, die zur Verrechnung der Nebenkosten etc. vorgesehen ist. Sie übernehmen die Verpflichtung, das Mietobjekt und das darin vorhandene Inventar schonend und sorgfältig zu behandeln. Sie sind verpflichtet, etwaige durch Sie verursachte Schäden sofort zu melden. Sie übernehmen die Haftung für begleitende Personen, auch für Minderjährige. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts und unter Aufrechnung der Nebenkosten zurückerstattet.
3.5. Kurzmietzuschlag
Bei Buchungen mit einer Mietdauer unter 7 Tagen wird ein Kurzmietzuschlag in Höhe von 20 % des Preises berechnet.

4. Belegung des Mietobjekts
Die Wohneinheiten dürfen höchstens bis zu der im Katalog genannten Personenzahl belegt werden, außer es erfolgt eine schriftliche Genehmigung für zusätzliche Personen. Auch Kinder gelten als Person. Überzählige Personen können wir abweisen. Irgendwelche durch Ablehnung entstehende Schäden oder Nachteile sind ausnahmslos vom Kunden zu tragen. Bestätigen wir schriftlich die Belegung mit mehr Personen, als im Katalog angegeben, muß in der Regel damit gerechnet werden, daß keine zusätzliche Schlafgelegenheit und entsprechende Wohnungsausstattung vorhanden ist.

5. An- und Abreise
In der Regel können Sie das Mietobjekt am Anreisetag ab 15.00 Uhr übernehmen. Soweit örtliche Verkehrsmittel bzw. Liftanlagen zur Anreise zu benutzen sind, müssen Sie sich nach deren Betriebszeiten richten. Bei völliger oder teilweiser Nichtinanspruchnahme des mangelfreien Objektes ist eine Rückerstattung oder Teilrückerstattung des bezahlten Preises nicht möglich. Auf jeden Fall ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. In der Regel müssen Sie das Mietobjekt am Abreisetag um 9.00 Uhr verlassen.

6. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht grundsätzlich gestattet - die Objektbeschreibung gibt Auskunft. Haustiere sind auf der Anmeldung anzuführen.

7. Leistungs- und Preisänderungen
Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend, außer siehe Punkt 2. Die Berichtigungen von Irrtümern, sowie von groben Rechenfehlern bleiben in jedem Fall vorbehalten. Sie werden selbstverständlich vor Buchung darüber informiert. Abweichungen einzelner Leistungen vom Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß eintreten und die nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, wenn die Abweichungen geringfügig und für den Kunden zumutbar sind.
Kann das gebuchte Mietobjekt aus nicht voraussehbaren Umständen nicht zur Verfügung gestellt werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir bemühen uns dann natürlich ein geeignetes Ersatzobjekt anzubieten.

8. Rücktritt mit Stornogebühr
Sie können vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung und gegen Entrichtung der Stornogebühren jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Unser Anspruch beträgt bei einem Rücktritt bis
60 Tage vor Mietbeginn 10 %,
59 bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 %,
ab 29 Tage vor Mietbeginn 100 %,
jedoch immer mindestens € 50,--.
Rücktrittserklärungen, Umbuchungen und Änderungen werden erst mit dem Tag wirksam, an dem sie schriftlich bei uns vorliegen.
8.1. No-show
No-show liegt vor, wenn der Kunde die Reise nicht zum vereinbarten Zeitpunkt antritt. In diesem Fall verliert er jeden Anspruch auf Leistung oder auf Rückerstattung des Mietpreises oder Teilen davon.

9. Rücktrittsversicherungen
Bitte beachten Sie, daß in unseren Leistungen keine Versicherungen enthalten sind. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Rücktrittsversicherung zusammen mit der Buchung. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich.

10. Leistungsstörungen
Bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung haben Sie einen Gewährleistungsanspruch. Sie erklären sich aber damit einverstanden, daß wir an Stelle Ihres Anspruchs auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringen oder die mangelhafte Leistung verbessern. Beschwerden oder Mängel teilen Sie unverzüglich mit - Wiener Telefon Nr: 01-4844587. Nur so können etwaige Mängel umgehend abgeschafft werden. Ansprüche sind uns gegenüber innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Mietzeit geltend zu machen.
Für Leistungsstörungen, deren Ursachen außerhalb unseres Einflußbereichs liegen, wie Krieg, Streik, Aussperrung, Unruhen, Epidemien, hoheitlichen Eingriffen, Naturkatastrophen usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich öffentlicher Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (z. B. Wasser, Strom und sonstige Energie) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störungen durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.

11. Minderung des Preises
Sie können nur dann eine Herabsetzung des Buchungspreises bzw. Schadensersatz verlangen, falls Sie den Mangel nachweislich sofort uns oder dem zuständigen Leistungsträger angezeigt haben, sowie um Abhilfe gebeten haben und die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden. Verständigen Sie bitte umgehend unseren Ansprechpartner in Wien: 01-4844587!

12. Kündigung des Vertrages
Sie können den Vertrag kündigen, wenn innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wurde und infolgedessen Leistungsmängel die Benutzung des Mietobjektes erheblich beeinträchtigen. Sie haben dann jedoch den Teil des vereinbarten Buchungspreises zu zahlen, der auf Leistungen entfällt, die Sie in Anspruch genommen haben.

13. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Kommen Sie durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung bzw. Schadenersatz nicht zu. Unterlassen Sie nämlich die unverzügliche Beanstandung, wird die vereinbarte Möglichkeit der Nachbesserung genommen, und so mindert sich oder erlischt der Anspruch auf Ersatz (Minderung, Schadenersatz) aller weiteren Schäden, die bei unverzüglicher Mitteilung nicht erlitten worden wären.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die hier aufgeführten Bedingungen.

15. Allgemeines
Alle Angaben in unserem Online-Katalog entsprechen dem Stand August 2003. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr.
Reisebüro Mondial GmbH & Co. KG,
Sitz A-1040 Wien
Maßgeblich ist das Recht der Republik Österreich.
Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen Reisebüro Mondial GmbH & Co. KG ist Wien.


Datenschutz

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