|
|
Die
Österreichische Hotelreservierungs GmbH, als Betreiber dieser
Site, tritt lediglich als Vermittler touristische Angebote und tritt
selbst nicht als Veranstalter auf.
Der Reiseveranstalter ist die Reisebüro
Mondial GmbH & Co KG. In der Folge die AGB des Veranstalters:
|
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
(Achtung: abweichende Bedingungen bei der
Buchung von Alm-, Ski- und Wanderhütten - bitte hier
klicken)
In
Ergänzung der allgemeinen Reisebestimmungen des Reisevertragsgesetzes
möchten wir unsere Kunden auf folgende Bedingungen hinweisen,
die sie mit ihrer Buchung anerkennen: Gemeinsam beraten im
Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit,
Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs.
1 GewO 1973 und des § 16 der Verordnung des Bundesministers
für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 22. Dezember 1989
über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe, BGBI.
29/1990
1. Abschluss des Reisevertrages, Reisebestätigung
Mit
der Anmeldung bieten Sie als Kunde dem Veranstalter, Reisebüro
Mondial Ges.m.b.H & Co.KG, Operngasse 20b, 1040 Wien, den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich,
mündlich oder fernmündlich geschehen. Der Anmelder geht in
jedem Fall die Vertragsverpflichtung für alle in der Anmeldung
mitangeführten Teilnehmer ein. Für uns als Reiseveranstalter
wird der Reservierungsvertrag erst dann verbindlich, wenn
wir Ihnen über Ihr Reisebüro die Buchung und den Preis der
Reise schriftlich bestätigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von
uns vor, an das wir auf die Dauer von 10 Tagen gebunden sind.
Innerhalb dieser Frist sind Sie als Anmelder verpflichtet,
mitzuteilen, ob Sie auf dieser Basis mit dem Veranstalter
den Reisevertrag abschließen wollen oder nicht.
2.
Bezahlung
2.1. Bei Vertragsabschluss sind 10% des Reisepreises (bei
Buchungen unter EUR 250,- EUR 12,-) fällig. Die Anzahlung
wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist 14
Tage vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen,
spätestens jedoch bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen
fällig. Die Reiseunterlagen bekommen Sie erst nach vollständiger
Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages ausgehändigt. Bei
Nichtzahlung sind wir zur Aushändigung der Unterlagen nicht
verpflichtet und können vom Reisevertrag zurücktreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
2.2. Rücktrittsentgelte sind sofort fällig. [nach
oben]
3.
Leistungen, Preise
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich
ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen in diesem Katalog
und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Der Reiseveranstalter
behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären.
3.2. Enthält Ihre Buchung verschiedene Saisonzeiten, berechnet
sich der Reisepreis anteilig, entsprechend den jeweils hierfür
gültigen Preistabellen im zugrundeliegenden Katalog.
3.3. Bei Buchung herangezogene fremde Prospekte (z.B. Orts-,
Hotelprospekte) haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter
ohne Gewährleistung für den Inhalt. . [nach
oben]
4. Änderungen des Vertrages
4.1. Preisänderungen Der Veranstalter behält sich vor, den
mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht
von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin
mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige
Gründe sind Änderungen der Treibstoffkosten, Tarife, Gebühren,
Abgaben, Steuern, Wechselkurse. Weitere Gründe für Preiserhöhungen
müssen bei Abschluss des Reisevertrages bekannt gegeben werden.
Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann
vorgenommen werden, wenn die Gründe hiefür bei der Buchung
im einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden.
Dem Kunden sind Preiserhöhungen und deren Umstände mitzuteilen.
Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10% ist ein Rücktritt
des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich.
[nach oben]
4.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise Verhindert
ein unvorhersehbares und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbares
Ereignis die Durchführung des Reiseprogramms nach Antritt
der Reise, so wird der Reiseveranstalters (Reiseleiter oder
sein Beauftragter) nach Tunlichkeit für eine solche Änderung
des Reiseprogramms sorgen, dass Charakter und allenfalls bedungener
Zweck der Reise erhalten bleiben. Ist dies nicht möglich,
wird der Veranstalter bemüht sein, das Einverständnis der
Kunden vorausgesetzt, zu den bestmöglichen Bedingungen eine
Ersatzleistung anzubieten. Ist auch dies nicht möglich, dann
ist dem Kunden der auf die nicht erbrachte Leistung entfallende
Anteil des Reisepreises in voller Höhe rückzuvergüten. Der
Kunde ist jedenfalls zurückzubringen, sofern eine Rückbeförderung
vertraglich vereinbart ist. [nach oben]
5. Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte
von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden
Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung
ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender
Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen
die genaue Urlaubsanschrift bekannt zu geben. [nach
oben]
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
6.1. Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten
kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche
hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eingetretenen Fällen
zurücktreten:
1. Bei Änderung der vereinbarten Leistung, wenn diese Änderung
für den Kunden nicht zumutbar ist, besonders weil sie weder
geringfügig noch sachlich gerechtfertigt ist. Nicht geringfügig
sind insbesondere Änderungen, durch die der bedungene Zweck
bzw. der Charakter der Reise vereitelt wird.
2. Wenn eine Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr
als 10% eintritt (siehe auch Abschnitt 4.1. Preisänderungen).
Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im
Wege des ermittelnden Reisebüros den Kunden von Änderungen
und den hiefür maßgebenden Umständen unverzüglich in Kenntnis
zu setzen. Zugleich hat er ihm zu erklären, dass sein Schweigen
Zustimmung zur Änderung bedeuten würde.
Sofern den Veranstalter ein mehr als leichtes Verschulden
am Eintritt des Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses
trifft, ist der Veranstalter dem Kunden gegenüber zum Schadenersatz
verpflichtet.
Rücktrittsgebühren bei Flugpauschalreisen, Charterverkehr
und bei reinen Hotelreservierungen:
Bis 30. Tage vor Reiseantritt 10 % min. EUR 25,- pro Person,
bis 15. Tage vor Reiseantritt 25 %
bis 4. Tage vor Reiseantritt 45 %
ab dem 3. Tag (72 Std.) vor Reiseantritt 65 %
Ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise
(NO SHOW) 100% des Reisepreises.
Ein no-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt,
weil es ihm am Reisewillen mangelt, oder wenn er die Abreise
wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines
ihm widerfahrenen Zufalls versäumt.
Rücktrittsgebühren bei Kartenreservierungen:
Wenn die Karten nicht weiterverkauft werden können, müssen
100% in Rechnung gestellt werden.
Bei fix bestätigten Karten werden diese bei Weiterverkauf
an andere Kunden mit 20% belastet.
Hinweis: Zur Konstruktion von Flugpauschalreisen werden häufig
Sondertarife von Linienfluggesellschaften angewendet, welche
abweichende Bedingungen von den hier angeführten Rücktritts-
und Änderungsgebühren zu Grunde legen. In diesem Fall weißt
der Veranstalter auf der Rechnung/Reisebestätigung gesondert
auf die jeweilige Änderung hin.
Wir empfehlen unseren Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot.
Bei Beförderungsausweisen und sonstigen Leistungsgutscheinen
kann bei Stornierung oder sonstiger Nichtinanspruchnahme eine
Erstattung gemäß unseren Bedingungen nur erfolgen, wenn uns
das Original des Beförderungsausweises bzw. Leistungsgutscheines
vorgelegt wird.
Änderungsgebühren:
bis 9 Tage vor Ankunft EUR 25,-,
ab dem 8. Tag vor Ankunft EUR 36,-
F ür Bahn- und Flugpauschalreisen, sowie im Charterverkehr
gelten als Änderungsgebühren die angeführten Rücktrittsgebühren.
6.2. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass
statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt
des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche -Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter
in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt
des Dritten entstehenden Mehrkosten. [nach
oben]
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Wenn Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen,
werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der
ersparten Aufwendungen bemühen. Dies entfällt, wenn es sich
um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
[nach oben]
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl Sie als Reisender als auch wir als Reiseveranstalter
den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, können wir
für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch
zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. [nach oben]
9. Haftung des Reiseveranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für:
o die gewissenhafte Reisevorbereitung
o die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
o die Richtigkeit der Beschreibungen aller in diesem Prospekt
angegebenen Reisedienstleistungen, sofern der Reiseveranstalter
nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt hat
o die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
Der Veranstalter haftet für ein Verschulden, der mit der Leistungserbringung
betrauten Person.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine
Beförderung im Linienverkehr erbracht und hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir Fremdleistungen.
Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach
den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.
10.
Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen
10.1. Gewährleistung
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung
einen Gewährleistungsanspruch.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter
an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung
in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder
die mangelhafte Leistung verbessert.
Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben
wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die
auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht
wird. Es ist daher erforderlich den jeweiligen Leistungsträger
sofort darüber zu informieren oder auch sich direkt mit dem
Veranstalter in Verbindung zu setzen und Abhilfe zu verlangen.
10.2. Schadenersatz
Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft
die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden
Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus
entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Reiseveranstalter
für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat,
haftet er nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz
noch grobe Fahrlässigkeit treffen.
Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter
keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen
werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung
genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände
besonderen Wertes mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die
mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.
Der Kunde hat dazu beizutragen, den Schaden so gering wie
möglich zu halten. Das bedeutet insbesondere, dass er seine
Beanstandung und Forderung unverzüglich zu melden hat. Unterlässt
dies der Kunde, so mindert sich oder erlischt sein Anspruch
auf Ersatz aller weiteren Schäden, die er bei unverzüglicher
Mitteilung nicht erlitten hätte. [nach oben]
11. Mitwirkungspflicht
Wenn Sie Beanstandungen haben, müssen Sie sich mit dem Veranstalter
selbst in Verbindung setzen. Um eventuelle Ansprüche, z.B.
wegen Minderung bearbeiten zu können, ist es nützlich, wenn
eine schriftliche Bestätigung der Person, die die Beanstandung
entgegengenommen hat, vorliegt. Ansprüche des Reisenden entfallen
nur dann nicht, wenn die Rüge unverschuldet bleibt. [nach
oben]
12. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen
Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird
dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte
Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben
zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Gewährleistungsansprüche
können nur innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden.
Schadensersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren.
Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich
nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter oder
im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da
mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen
ist. [nach oben]
13.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge. [nach oben]
14. Gerichtsstand
Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu
erheben.
15. Preisänderungen bis zum Zeitpunkt der Buchung
in Ihrem Reisebüro sind vorbehalten.
Einzelheiten dieses Kataloges entsprechen dem Stand bei Drucklegung
Juli 2002. Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen
Rechenfehlern bleiben auch ohne besondere Benachrichtigung
vorbehalten. Alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung
ohne Gewähr. [nach oben]
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige
des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. [nach oben]
|
|
|
Reisebüro-Sicherungs-Verordnung
(Kundengeld-Absicherung gemäß EU-Richtlinie)
Die
Reisebüro Mondial GmbH & Co. KG ist unter der Eintragungsnummer
1998/0040 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit.
Versicherer ist die Generali Versicherungs AG, Landskrongasse
1-3, A 1010 Wien. Der Abwickler gem. §3/Zif.2 RSV ist die
EUROPÄISCHE Reiseversicherungs AG Augasse 5-7, 1090 Wien,
Tel.: 01/31272500, Fax: 01/3199367.
Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust
innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler
zu melden. Es gelten die "Allgemeinen Reisebedingungen" der
Wirtschaftskammer Österreich.
[nach oben]
|
|
 |
|
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN für
die Buchung von Alm- Ski- und Wanderhütten
Nachfolgende Vertrags- und Geschäftsbedingungen sind
neben den Angaben und Beschreibungen des Hütten Katalogs,
der am Buchungstag gültig ist, Grundlage des Vertrages.
Da Sie diese Bedingungen mit Ihrer Anmeldung anerkennen, bitten
wir Sie, diese aufmerksam durchzulesen.
1. Vertragsabschluß/Buchung
Ihre Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluß
eines Vertrages, unter Einschluß unserer Vertrags- und
Geschäftsbedingungen, die Sie damit anerkennen. Der Vertrag
wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Anmeldung
schriftlich bestätigen. Dies erfolgt in der Regel sofort,
außer es seien noch Rückfragen bei unseren Vertragspartnern
erforderlich.
2. Leistungen
Für unsere Leistungen sind die Prospektangaben und der
Inhalt der Anmeldungsbestätigung maßgeblich. Abbildungen
im Prospekt stellen nur Beispiele der Einrichtung dar, die
je nach dem individuellen Geschmack der Eigentümer variieren
können. Alle "Entfernungen" sind als ca.-Angaben zu verstehen
und sollten Ihnen nur einen ungefähren Eindruck über
das Umfeld des Objektes vermitteln. Angaben in Orts- oder
Hausprospekten, sowie örtliche Gegebenheiten, die nicht
das Ferienobjekt betreffen, gehören nicht zum Vertragsinhalt,
es wird dafür keine Haftung übernommen. Es kann
vorkommen, daß in der Vor- und Nachsaison beschriebene
Einrichtungen wie z. B. Sportschulen, Restaurants, etc. nicht
geöffnet sind. Buchungsstellen sind lediglich als Vermittler
für einen Vertragsabschluß mit uns tätig.
Deren Zusagen oder Nebenabreden werden nur bei schriftlicher
Bestätigung durch uns verbindlich.
3. Bezahlung
3.1. An- und Restzahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist eine
Anzahlung in Höhe von 10 % des Preises zuzüglich
der Buchungsgebühr von € 25,- sofort zur Zahlung
fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Mietbeginn Zug
um Zug gegen Übersendung der Unterlagen/Voucher fällig.
Mit Ihren Unterlagen erhalten Sie Ihren Voucher mit Telefonnummer
und Adresse des Schlüsselhalters und weitere noch nützliche
Infos. Wenn bis zum Beginn der vertraglich vereinbarten Mietzeit
der Buchungspreis nicht vollständig beglichen ist, wird
der Vertrag aufgelöst. Als Entschädigung werden
die entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß
Pkt. 8 dieser Bedingungen verlangt.
3.2. Änderungsgebühr
Bei Buchungsänderungen wird eine Änderungsgebühr
von € 25,- berechnet. Umbuchungen auf ein anderes Objekt
ist ab 59 Tagen vorher nur mit Storno und Neubuchung möglich
(siehe Gebühren unter Punkt 8).
3.3. Nebenkosten
Bei den Objekten sind die pauschalierten Nebenkosten, wie
Endreinigung bereits im Preis enthalten. Ansonsten sind im
Katalog angegebene Nebenkosten als Circa-Preise zu verstehen
und für uns unverbindlich, sowie am Ferienort zu begleichen.
Bei Sonderaktionen sind die Nebenkosten in voller Höhe
zu entrichten und von den prozentualen Ermäßigungen
ausgenommen.
3.4. Kaution
Bei Übernahme des Objekts kann vom Schlüsselhalter
eine Kaution erhoben werden, die zur Verrechnung der Nebenkosten
etc. vorgesehen ist. Sie übernehmen die Verpflichtung,
das Mietobjekt und das darin vorhandene Inventar schonend
und sorgfältig zu behandeln. Sie sind verpflichtet, etwaige
durch Sie verursachte Schäden sofort zu melden. Sie übernehmen
die Haftung für begleitende Personen, auch für Minderjährige.
Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe
des Mietobjekts und unter Aufrechnung der Nebenkosten zurückerstattet.
3.5. Kurzmietzuschlag
Bei Buchungen mit einer Mietdauer unter 7 Tagen wird ein Kurzmietzuschlag
in Höhe von 20 % des Preises berechnet.
4. Belegung des Mietobjekts
Die Wohneinheiten dürfen höchstens bis zu der im
Katalog genannten Personenzahl belegt werden, außer
es erfolgt eine schriftliche Genehmigung für zusätzliche
Personen. Auch Kinder gelten als Person. Überzählige
Personen können wir abweisen. Irgendwelche durch Ablehnung
entstehende Schäden oder Nachteile sind ausnahmslos vom
Kunden zu tragen. Bestätigen wir schriftlich die Belegung
mit mehr Personen, als im Katalog angegeben, muß in
der Regel damit gerechnet werden, daß keine zusätzliche
Schlafgelegenheit und entsprechende Wohnungsausstattung vorhanden
ist.
5. An- und Abreise
In der Regel können Sie das Mietobjekt am Anreisetag
ab 15.00 Uhr übernehmen. Soweit örtliche Verkehrsmittel
bzw. Liftanlagen zur Anreise zu benutzen sind, müssen
Sie sich nach deren Betriebszeiten richten. Bei völliger
oder teilweiser Nichtinanspruchnahme des mangelfreien Objektes
ist eine Rückerstattung oder Teilrückerstattung
des bezahlten Preises nicht möglich. Auf jeden Fall ist
das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. In der Regel müssen
Sie das Mietobjekt am Abreisetag um 9.00 Uhr verlassen.
6. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht grundsätzlich
gestattet - die Objektbeschreibung gibt Auskunft. Haustiere
sind auf der Anmeldung anzuführen.
7. Leistungs- und Preisänderungen
Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter
bindend, außer siehe Punkt 2. Die Berichtigungen von
Irrtümern, sowie von groben Rechenfehlern bleiben in
jedem Fall vorbehalten. Sie werden selbstverständlich
vor Buchung darüber informiert. Abweichungen einzelner
Leistungen vom Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß
eintreten und die nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, wenn die Abweichungen geringfügig
und für den Kunden zumutbar sind.
Kann das gebuchte Mietobjekt aus nicht voraussehbaren Umständen
nicht zur Verfügung gestellt werden, können wir
vom Vertrag zurücktreten. Wir bemühen uns dann natürlich
ein geeignetes Ersatzobjekt anzubieten.
8. Rücktritt mit Stornogebühr
Sie können vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung
und gegen Entrichtung der Stornogebühren jederzeit vom
Vertrag zurücktreten.
Unser Anspruch beträgt bei einem Rücktritt bis
60 Tage vor Mietbeginn 10 %,
59 bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 %,
ab 29 Tage vor Mietbeginn 100 %,
jedoch immer mindestens € 50,--.
Rücktrittserklärungen, Umbuchungen und Änderungen
werden erst mit dem Tag wirksam, an dem sie schriftlich bei
uns vorliegen.
8.1. No-show
No-show liegt vor, wenn der Kunde die Reise nicht zum vereinbarten
Zeitpunkt antritt. In diesem Fall verliert er jeden Anspruch
auf Leistung oder auf Rückerstattung des Mietpreises
oder Teilen davon.
9. Rücktrittsversicherungen
Bitte beachten Sie, daß in unseren Leistungen keine
Versicherungen enthalten sind. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß
einer Rücktrittsversicherung zusammen mit der Buchung.
Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich.
10. Leistungsstörungen
Bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung haben Sie einen
Gewährleistungsanspruch. Sie erklären sich aber
damit einverstanden, daß wir an Stelle Ihres Anspruchs
auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine
mangelfreie Leistung erbringen oder die mangelhafte Leistung
verbessern. Beschwerden oder Mängel teilen Sie unverzüglich
mit - Wiener Telefon Nr: 01-4844587. Nur so können etwaige
Mängel umgehend abgeschafft werden. Ansprüche sind
uns gegenüber innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Mietzeit geltend zu machen.
Für Leistungsstörungen, deren Ursachen außerhalb
unseres Einflußbereichs liegen, wie Krieg, Streik, Aussperrung,
Unruhen, Epidemien, hoheitlichen Eingriffen, Naturkatastrophen
usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich öffentlicher
Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (z. B. Wasser, Strom
und sonstige Energie) kann keine Haftung übernommen werden,
insbesondere wenn diese Störungen durch höhere Gewalt
oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt
sind.
11. Minderung des Preises
Sie können nur dann eine Herabsetzung des Buchungspreises
bzw. Schadensersatz verlangen, falls Sie den Mangel nachweislich
sofort uns oder dem zuständigen Leistungsträger
angezeigt haben, sowie um Abhilfe gebeten haben und die Leistungen
nicht vertragsgemäß erbracht wurden. Verständigen
Sie bitte umgehend unseren Ansprechpartner in Wien: 01-4844587!
12. Kündigung des Vertrages
Sie können den Vertrag kündigen, wenn innerhalb
angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wurde und infolgedessen
Leistungsmängel die Benutzung des Mietobjektes erheblich
beeinträchtigen. Sie haben dann jedoch den Teil des vereinbarten
Buchungspreises zu zahlen, der auf Leistungen entfällt,
die Sie in Anspruch genommen haben.
13. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Kommen Sie
durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach,
so stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung bzw. Schadenersatz
nicht zu. Unterlassen Sie nämlich die unverzügliche
Beanstandung, wird die vereinbarte Möglichkeit der Nachbesserung
genommen, und so mindert sich oder erlischt der Anspruch auf
Ersatz (Minderung, Schadenersatz) aller weiteren Schäden,
die bei unverzüglicher Mitteilung nicht erlitten worden
wären.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Das gleiche gilt für die hier aufgeführten Bedingungen.
15. Allgemeines
Alle Angaben in unserem Online-Katalog entsprechen dem Stand
August 2003. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem
Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr.
Reisebüro Mondial GmbH & Co. KG,
Sitz A-1040 Wien
Maßgeblich ist das Recht der Republik Österreich.
Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen
gegen Reisebüro Mondial GmbH & Co. KG ist Wien.
|
 |
|
Datenschutz
Wir bei Mondial respektieren Ihre Privatsphäre und erkennen
an, dass alle personenbezogenen Daten ("persönliche Daten"),
die Sie uns zur Verfügung stellen, auf angemessene Weise
geschützt werden müssen.
Gemäß der hohen Bedeutung, die wir einem sorgfältigen
Umgang mit persönlichen Daten beimessen, haben wir die
vorliegenden Richtlinien für den Datenschutz bei Mondial
ausgearbeitet.
Der Begriff "persönliche Daten" bezieht sich auf alle
Daten, die eine eindeutige Identifizierung einer bestimmten
Person ermöglichen und Angaben zu ihr darstellen; hierzu
gehören auch Vor- und Nachnamen, Privatadresse und sonstige
Postanschriften und Lieferadressen sowie privat oder geschäftlich
genutzte E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktinformationen.
Die Webseiten von Mondial können im Allgemeinen ohne
Angaben zur Person und ohne Übermittlung persönlicher
Daten abgerufen werden. Ein Einkauf oder die Bestellung von
Katalogen Mondial ist jedoch nur nach Angabe der "persönlichen
Daten" möglich.
Ihre Sicherheit ist uns wichtig
Mondial schützt die Privatsphäre bestmöglich
und behandelt alle personenbezogenen Daten nach den Bestimmungen
des Österreichischen Datenschutzrechts. Selbstverständlich
verpflichten wir uns dazu, keine personenbezogenen Daten an
Dritte weiterzugeben (ausgenommen, dies ist zur ordnungsgemäßen
Abwicklung Ihres Auftrages unbedingt notwendig).
Durch
die Übersendung (Abschicken) Ihrer persönlichen
Daten im Rahmen einer Anfrage über unsere Website erteilen
Sie Mondial die jederzeit widerrufliche Zustimmung zur Zusendung
von relevanten Informationen über eigene ähnliche
Produkte oder Dienstleistungen (z.B. Kataloge, Flyer, E-mail
Newsletter, o.ä.).
Sie haben die Möglichkeit nach der erstmaligen Zusendung
eines E-mail Newsletters durch einen einfachen Mausklick den
Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.
Mondial ist an der Richtigkeit und Aktualität der persönliche
Daten gelegen, die Sie uns zur Verfügung stellen. Sie
können uns Aktualisierungen und Berichtigungen Ihrer
persönlichen Daten unter der E-Mail-Adresse info@mondial.at
zukommen lassen. Wir werden dann geeignete Maßnahmen
treffen, um Ihre bei uns gespeicherten persönlichen Daten
so kurzfristig wie möglich zu ändern.
|
|